5903-F1403FSCN

Beschreibung

Parkbank Estiva/ Runge mit Armlehnen. Sitzbelag aus langlebigem FSC®-zertifiziertem Hartholz, naturbelassen (ohne Lasur). Sitzhöhe vorne 46 cm, nach hinten um 1,5 cm sitzbequem fallend. 18 Holzleisten 4,8 x 3,5 cm, davon 13 rechteckig, 4 polygonal hinterschnitten zwecks gleichmäßigem Spaltmaß, 1 Kopfleiste 200 x 5,8/ 2 x 3,5/ 5,5 cm zur Überdeckung des Rückenlehnenträgers. Leistenträger (Rechteckrohr 80/ 20 mm) durch Abstandhalter mit 10 mm Schattenfuge auf Füßen (80/ 30 mm) verschraubt. Feuerverzinkt, passiviert und lackiert in DB 703 Eisenglimmer Anthrazit. Holzleisten mit 10 mm Überstand jeweils 6-fach verschraubt mit bündig abschließenden Inbusschraubköpfen. Bank freistehend. 4 Befestigungslaschen. L 200 cm. Gewicht 73 kg. Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenes Design 40 2010 000 840.5.

Werkstoffe

Langlebiges Hartholz, FSC 100% (Zertifikat: SCS-COC-000465). Stahlrohr gem. DIN EN 10 025.

Oberflächen

Holz naturbelassen (ohne Lasur), so dass Witterung und UV-Strahlung eine graue Holzpatina erzeugen. Stahl: feuerverzinkt gem. DIN EN 1461. DB 703 Eisenglimmer Anthrazit lackiert.

Montagehinweis

Anlieferung 3-teilig, montagefertig zerlegt. Aufzuschrauben über 4 Fußlaschen und 4 Ankerdübel S10 x 60 oder zu fundamentieren mit 4 Edelstahlankern M10 x 470 in 2 Streifen L 65 x B 15 x T 60 cm.

Zusatzausstattung
  • V2A-Ankerdübel S10x60
  • V2A-Anker M10x470
  • Falls andere Farbe als DB 703, zzgl. Farbwechselpauschale (unabhängig von Stückzahl) für Standard-Farben nach RAL oder DB
  • Zusätzliche Zwischenarmlehne aus Flachstahl 80 x 8 mm

Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen.
 
Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.
Vielen Dank, dass Sie dies berücksichtigen.