2403-F2801FSC

Doppelsitzige Langbank Lenza/Runge mit Sitzbelag aus langlebigem FSC®-zertifiziertem Hartholz, Oberfläche lasiert. Asymmetrisch angeordnete Bankfüße und Rahmen aus Rechteckrohr 80 x 50 mm, feuerverzinkt nach DIN und zusätzlich pulverbeschichtet in DB 703 Eisenglimmer Anthrazit oder in Wunschfarbe nach RAL oder DB. Auf Wunsch mit bequemen "Rückenlehnenkissen" aus Holz. Zum Aufschrauben in 4 Punkten. Zum Designschutz beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Geschmacksmuster Nr. 40 201 5000 505-0003.

Werkstoffe

Langlebiges Hartholz, FSC 100% (Zertifikat: SCS-COC-000465). Stahl gem. DIN EN 10 025.

Oberflächen

Holzlasur: dunkel-, hell- oder rotbraun; (nur dunkle und pigmenthaltige Lasur schützt das Holz vor UV-Strahlen und damit vor Vergrauung). Stahl: feuerverzinkt gem. DIN EN 1461. DB 703 Eisenglimmer Anthrazit farbbeschichtet.

Montagehinweis

Die Bank muss zwingend fest mit dem Untergrund verbunden werden, um ein kippen der Bank bei einseitiger Belastung auszuschließen. Anlieferung montagefertig zerlegt. Aufzuschrauben mit 4 Ankerdübeln S 10 x 110 oder zu fundamentieren 4 Edelstahlankern M 10 x 470 in 4 Punkten.

Zusatzausstattung
  • V2A-Anker M10x470
  • Rückenlehnenkissen lasiert 60 cm
  • Rückenlehnenkissen lasiert 150 cm
  • Minderpreis Holz transparent geölt anstelle lasiert, Aufwandsstufe 36
  • Minderpreis Rückenlehnenkissen geölt anstelle lasiert
  • Falls andere Farbe als DB 703, zzgl. Farbwechselpauschale (unabhängig von Stückzahl) für Standard-Farben nach RAL oder DB

Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen.
 
Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.
Vielen Dank, dass Sie dies berücksichtigen.